ARBEITSAMT


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Erfahrungsbericht: Antrag auf ALG I nach Praktischer Tätigkeit

Aufgrund der rechtlichen Unklarheit bzgl. des Status unserer Ausbildung (sie heißt zwar Ausbildung, ist aber weder eine duale Ausbildung noch eine schulische Vollzeit-Ausbildung...), wissen das Arbeitsamt und die Arbeitgeber die Praktische Tätigkeit nicht einzuordnen.

Fallbeschreibung: Ich habe 400,- brutto, 318,- netto für 25h erhalten, und dabei in alle Sozialversicherungen eingezahlt. Daher dachte ich, dass ich nach 1,5 Jahren Tätigkeit nun Anspruch auf ALG I habe.

Das Arbeitsamt lehnte meinen Antrag ab. Begründung: Sie waren "geringfügig beschäftigt", bei 400,- zahlt man nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.
Ich widersprach reichte Praktikumsvertrag und Lohnzettel ein.

Jetzt erklärt mir die (freundliche) Sachbearbeiterin, sie könne die Ausbildung als "duales Studium" fassen. Es hänge nun davon ab, wie groß der praktische vs. dem schulischen Teil wär. Würde man den schulischen Teil schwerer gewichten, hätte ich keinen Anspruch, würde man den praktischen Teil schwerer gewichten, hätte ich Anspruch auf ALG I.

Außerdem sei es so, dass Schüler und Studierende gar nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen. D.h. würde ich als Schülerin gewertet werden, dann hätte ich trotz der 1,5 Jahre, die ich eingezahlt habe, kein Anrecht auf Alg I und könnte mir höchstens die Beiträge von meiner Klinik wieder zurückfordern. Aha.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist derzeit nicht so einfach zu bekommen. Zunächst mal muss man sich im ALG-Bezug befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 3 Monate ALG-Anspruch haben. Außerdem besteht grundsätzlich kein Recht darauf, denn seit 2012 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung, d. h. es hängt hauptsächlich vom Wohlwollen der AfA ab. Einer PiA wurde er letztes Jahr nicht bewilligt mit der Begründung, dass der Arbeitsmarkt für Psychologen in ihrer Stadt doch gut aussehe und die Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Vorrang habe vor der angestrebten Selbständigkeit. Im schlechtesten Fall investierst Du also viel Zeit in die Erstellung eines Businessplans und am Ende kommt nichts dabei heraus.