Antrag zur Abstimmung der PiA-Mitgliedschaft in der Berliner PTK


Inhalt:


Die PiA-Vertretung der Berliner Landespsychotherapeutenkammer hat auf der Delegiertenversammlung am 13.09.2012 diesen Antrag zur Abstimmung gegeben. Er wurde mit deutlicher Mehrheit von den Delegierten unterstützt.


Gegenstand

PiA-Mitgliedschaft in der Berliner Psychotherapeutenkammer

Antrag

Die Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer möge beschließen, auf eine Änderung des Berliner Kammergesetzes hin zu wirken, dass Psychotherapeut/-innen in Ausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt freiwillige und im zweiten Ausbildungsabschnitt (bzw. nach der Zwischenprüfung) Pflichtmitglieder der Kammer werden können. Hierbei wird angestrebt, dass sich der Beitrag nach der bestehenden Beitragsordnung richtet. Der Vorstand wird beauftragt, diesen Beschluss in die geplante Änderung des Kammergesetzes einzubringen und auf landespolitischer Ebene in Gesprächen mit den zuständigen Abgeordneten aller Fraktionen zu erläutern.

Begründung

Die möglichst frühe Einbindung von PiA in die Kammer sichert die Nachwuchsförderung, ermöglicht eine bessere Qualitätssicherung und dient damit der Zukunftssicherung des Berufstands. Darüber hinaus stärkt sie die Berliner Psychotherapeutenkammer, was ihre Einflussmöglichkeiten auf Bundesebene verbessert.

Eine freiwillige Mitgliedschaft im ersten Ausbildungsabschnitt ist sachgerecht, um PiA frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich im Berufsstand zu verorten. An dieser Stelle ist jedoch noch keine Pflichtmitgliedschaft angestrebt, da noch eine angeleitete Behandlung unter Aufsicht im Rahmen der praktischen Tätigkeit stattfindet.

Die Pflichtmitgliedschaft von PiA im zweiten Ausbildungsabschnitt begründet sich daraus, dass PiA in diesem Abschnitt bereits heilkundlich tätig und deshalb stärker als bisher auch unter die Berufsaufsicht durch die Kammer gestellt werden sollten.

Gez. PiA-Vertretung