ANTWORTEN DER ABGEORDNETEN


Inhalt:


Wir haben unseren Direktkandidaten geschrieben! Dies ist die Anleitung zur Aktion. Viele PiA haben Antworten von ihren Direktkandidaten erhalten.


SPD

Kaczmarek

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Reformbedarf bei der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten anmahnen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit der Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung auseinander gesetzt und im Juni 2013 ein entsprechendes Grundsatzpapier beschlossen. In dem Papier "Erstversorgung ausbauen - Qualität stärken!" gehen wir auch ausführlich auf die Frage der zukünftigen Ausbildungsstrukturen ein. Die gegenwärtigen Aus- und Weiterbildungsstrukturen für Psychotherapie müssen dringend an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

Ihre Forderung nach einer angemessenen Vergütung der Psychotherapeuteninnen und -therapeuten in Ausbildung (PiA) unterstütze ich. Sie erhalten während ihrer praktischen Tätigkeit mehrheitlich keine oder nur eine geringfügige Vergütung. Ihre Tätigkeit wird bisher als Praktikum deklariert. In der Praxis gehen die Tätigkeiten der PiAs jedoch weit darüber hinaus. So werden eigenständig Therapien durchgeführt und Patientinnen und Patienten letztlich umfassend behandelt. Diese bisher gängige Praxis ist deshalb auch aus haftungsrechtlichen Gründen problematisch.

Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion unter anderem die Vereinheitlichung der praktischen Psychotherapeutenausbildung hinsichtlich curricularer Vorgaben. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung sollen eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis erhalten, die es ermöglicht, ihre Arbeit während der Ausbildung angemessen zu vergüten.

Im Anhang finden Sie das erwähnte Grundsatzpapier der SPD-Bundestagsfraktion. Darin können Sie alle Forderungen zur Novelle des Psychotherapeutengesetzes und speziell zur Reform der Ausbildung nachlesen. Ich werde mich nach der Bundestagswahl für die Umsetzung dieser Forderungen stark machen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
i.A. Ulrike Faulhaber

Bürgerbüro Oliver Kaczmarek, MdB
Untere Husemannstr. 38
59425 Unna
Fon: 02303 25314-50
Fax: 02303 237218
E-Mail: oliver.kaczmarek.wk05@wk.bundestag.de

Ideen, Vorschläge und Anregungen: www.roter-rucksack.de

twitter.com/kaczmarekoliver
facebook.com/oliver.kaczmarek


Ernstberger

...vielen Dank für deine Anfrage vom 01.09.2013 die ich hiermit gerne beantworte.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht im Rahmen der Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten akuten Reformbedarf. Die gegenwärtigen Aus- und Weiterbildungsstrukturen für Psychotherapie müssen dringend an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. So haben sich die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut durch den Bologna-Prozess verändert. Darüber hinaus wird in der Fachöffentlichkeit eine Diskussion darüber geführt, ob nicht ein Direktstudium der Psychotherapie den wachsenden Anforderungen an die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser gerecht werden konnte. Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) muss zunächst mit Blick auf die bisher praktizierten Ausbildungswege dringend reformiert und an die neuen Bachelor- und Masterstudiengange angepasst werden.

Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung (PiA) erhalten wahrend ihrer praktischen Tätigkeit mehrheitlich keine oder nur eine geringfügige Vergütung. Ihre Tätigkeit wird bisher als Praktikum deklariert. In der Praxis gehen ihre Tätigkeiten jedoch weit darüber hinaus. So werden von den PiAs eigenständig Therapien durchgeführt und Patientinnen und Patienten letztlich umfassend behandelt. Diese bisher gängige Praxis ist deshalb auch aus haftungsrechtlichen Gründen problematisch.

Daher fordern wir eine Reform des Psychotherapeutengesetztes. Der Masterabschluss muss im gegenwärtig geltenden Ausbildungssystem der Regelabschluss für die Zulassung zur weiterführenden Ausbildung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut sein. Für eine psychotherapeutische Tätigkeit sind fundierte wissenschaftliche und fachliche Kompetenzen als Grundlage unerlässlich. Dies ist aus unserer Sicht nur auf Masterniveau sichergestellt. Auf Anraten der Bundesländer ist zu prüfen, ob äquivalente Kompetenzen auch durch ein direktes Studium der Psychotherapie auf Masterniveau erlangt werden können.

Da es eine große Variation an Masterabschlüssen gibt, sollen klare Kriterien für die Studieninhalte durch Rahmenstudienordnungen definiert werden. Ein Katalog mit Mindestkenntnissen muss bundesweit einheitlich festgelegt werden. Wir werden in diesem Zusammenhang prüfen lassen, ob eine staatliche Anerkennungsprüfung geeignet ist, einen solchen bundeseinheitlichen Kompetenzrahmen zu verwirklichen.

Die praktische Psychotherapeutenausbildung ist hinsichtlich curricularer Vorgaben zu vereinheitlichen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung sollen eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis erhalten, die es ermöglicht, ihre Arbeit wahrend der Ausbildung angemessen zu vergüten.

Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit den besten Grüßen
Petra Ernstberger, MdB


Högl

...vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Schere zwischen der einerseits hohen Verantwortung der Psychotherapeutinnen und –therapeuten in Ausbildung (PiA) durch die Behandlung psychiatrischer und psychosomatischer Patientinnen und Patienten und die andererseits geringe Vergütung der PiAs darstellen.

Psychotherapeutinnen und –therapeuten in Ausbildung (PiA) erhalten während ihrer praktischen Tätigkeit mehrheitlich keine oder nur eine geringfügige Vergütung, da ihre praktische Tätigkeit derzeit als Praktikum deklariert wird. In der Praxis geht ihre Tätigkeit weit darüber hinaus, wie Sie aus Ihrer eigenen Erfahrung richtigerweise schildern, da sie eigenständig Therapien durchführen und Patientinnen und Patienten letztlich umfassend behandeln. Diese bislang gängige Praxis ist hoch problematisch und keineswegs tragbar.

Die SPD fordert daher das Psychotherapeutengesetz dahingehend zu reformieren, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis erhalten, wodurch es möglich wird, ihre Arbeit während der Ausbildung angemessen zu vergüten. Diese und weitere Reformvorhaben sind in unserem umfassenden Positionspapier enthalten, das Sie unter folgendem Link downloaden können: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/web_06_13_psychisch_kranke.pdf

Leider haben wir momentan nicht die notwendige Mehrheit im Deutschen Bundestag, um unsere Reformideen umzusetzen. Sie können das jedoch ändern: Wenn auch Sie eine angemessene Vergütung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung wollen, dann wählen Sie am 22. September mit Ihrer Erststimme Eva Högl und Ihrer Zweitstimme SPD. Darüber würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl

Dr. Eva Högl
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Besucheranschrift: Wilhelmstraße 65
Tel. +49 30 227-79023
Fax +49 30 227-76035
e-mail: eva.hoegl@bundestag.de
Homepage: www.eva-hoegl.de
Twitter: @EvaHoegl


Reimann

...vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort etwas Zeit in Anspruch genommen hat, aber zur Zeit erreichen mich sehr viele Anschreiben, so dass ich Verzögerungen leider nicht immer vermeiden kann. Ihre schon vor geraumer Zeit gesendete Anfrage konnten wir in unseren Mail-Ordnern leider nicht finden. Es tut mir leid, wenn uns diese E-Mail verloren gegangen ist. Sollte diese aber noch aktuell sein, so lassen Sie sie mir einfach nochmals zukommen! Ich nehme gerne dazu Stellung. Hier nun meine Antwort auf Ihr Schreiben vom 19. August:

Ich teile Ihre Ansicht, dass wir zu einer Reform des Psychotherapeutengesetztes kommen müssen. Psychotherapeutinnen und –therapeuten in Ausbildung (PiA) erhalten während ihrer praktischen Tätigkeit mehrheitlich keine oder nur eine geringfügige Vergütung. Ihre Tätigkeit wird bisher als Praktikum deklariert. Wie auch Sie in Ihrem Schreiben schildern, gehen ihre Tätigkeiten in der Praxis gehen jedoch weit darüber hinaus. So werden von den PiAs eigenständig Therapien durchgeführt und Patientinnen und Patienten letztlich umfassend behandelt. Diese bisher gängige Praxis ist deshalb auch aus haftungsrechtlichen Gründen problematisch.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion haben wir daher in unserem Positionspapier zur Weiterentwicklung der Versorgung psychisch Kranker die Reform der Ausbildung als einen zentralen Punkt mit aufgenommen. Dort heißt es: „Die praktische Psychotherapeutenausbildung ist hinsichtlich curricularer Vorgaben zu vereinheitlichen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung sollen eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis erhalten, die es ermöglicht, ihre Arbeit während der Ausbildung angemessen zu vergüten.“ Das Positionspapier habe ich dieser E-Mail beigefügt.

Ich werde mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass wir in der nächsten Wahlperiode diesen Missstand angehen und mit einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes eine angemessene Vergütung für Psychotherapeuten in Ausbildung auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB

Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit
- Büro Berlin -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeiter: Timo Trefzer, Anna Will
Tel. (030) 227-71 269
Fax. (030) 227-76 159
E-mail: carola.reimann@bundestag.de
www.carola-reimann.de
www.facebook.com/carola.reimann


Felgentreu

...die von Ihnen beschriebenen Missstände müssen m.E. in der Tat behoben werden -- es wäre lächerlich, wenn es nicht empörend wäre, dass Akademiker und Akademikerinnen der Magisterstufe offenbar weit von dem von meiner Partei geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde entfernt sind -- von einer ihrer Ausbildung angemessenen Entlohnung ganz zu schweigen. Sollte mir der Sprung in den Bundestag gelingen, werde ich -- auch als jemand, der wenigstens einen Nebenfach-Abschluss in Psychologie gemacht hat -- mich für Ihr Anliegen einsetzen. Ich bitte darum, mich ggf. nach der Wahl noch einmal an diese Korrespondenz zu erinnern, damit Ihr Anliegen in der danach ausbrechenden Hektik nicht untergeht. Mit Dank und bestem Gruß
Ihr Fritz Felgentreu


Strässer

...vielen Dank für Ihre Schreiben vom 03. September 2013. Herr Strässer bat mich, Ihnen zu antworten.

Gerne greifen wir Ihre Hinweise und Kritik auf und lassen diese der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion zukommen. Herr Strässer wird nach der Bundestagswahl, wenn der Bundestag wieder zusammentritt, Ihre Kritikpunkte mit den Fachkolleginnen und Kollegen besprechen.

In der Anlage erhalten Sie ein Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, das auf einige Ihrer Fragen - auch zur Vergütung - eingeht.

Herr Strässer steht gerne für ein Gespräch im Wahlkreis zur Verfügung. Bei Interesse können Sie gerne einen Termin im Wahlkreisbüro vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Mitarbeiterin von Christoph Strässer

Christoph Strässer, Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion
Vorsitzender des Gesprächskreises Afrika der SPD-Bundestagsfraktion
Co-Vorsitzender der Task-Force Afghanistan der SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 / 227 - 71171
Telefax: 030 / 227 - 76229
Mail: christoph.straesser@bundestag.de
Web: http://www.christoph-straesser.de


Grüne

Kühn

vielen Dank für Ihr Schreiben in dem Sie mich auf die problematische finanzielle Situation in der Psychotherapieausbildung aufmerksam machen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass meinen FraktionskollegInnen aus dem Fachgebiet Gesundheitspolitik das Problemfeld schon lange bekannt und ein Dorn im Auge ist. Die bündnisgrüne Fraktion hatte bereits 2009 die damalige große Koalition aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für eine angemessene Vergütung und Refinanzierung der PiA vorzulegen. Dieser Antrag wurde von der Bundesregierung damals im Gesundheitsausschuss abgelehnt. Danach initiierten unsere Gesundheitspolitker eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, um noch einmal deutlich auf die Probleme aufmerksam zu machen. Die Antwort der Bundesregierung und unsere Auswertung finden Sie in unten stehenden Links. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir im Rahmen der anstehenden Ausbildungsreform an das Thema wieder anknüpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn
http://www.gruene-bundestag.de/themen/gesundheit/bundesregierung-schlaeft-bei-notwendiger-reform-der-ausbildung-von-psychotherapeutinnen_ID_359333.html
Auswertung der kleinen Anfrage „Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“
– Drucksache 17/3153 –
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703352.pdf „Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“
– Drucksache 17/3153 –

Stephan Kühn MdB
Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Sprecher für Verkehrspolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 71866
Fax: 030 - 227 76864
Mail: stephan.kuehn@bundestag.de
Web: www.stephankuehn.com


Ströbele

...Für Ihren Hinweis danke ich. Ich habe weitere von anderen Betroffenen erhalten. Nach dem, was Sie schreiben, ist die Ausbeutung Ihrer Arbeitskraft tatsächlich unverantwortlich.

Eigentlich bin ich für diesen Themenbereich im Bundestag nicht zuständig und kenne mich deshalb auch nicht aus. Aber nach der Konstituierung des neu gewählten Bundestages, werde ich mit den zuständigen Kollegen sprechen, was wir unternehmen können.

Vor der Wahl wird der Bundestag nicht mehr tagen. Die Abgeordneten von außerhalb Berlins sind auch gar nicht anwesend, sondern zum Wahlkampf in Ihren Wahlkreisen. Nach der Wahl wird es einige Monate bis zum Beginn der Sacharbeit dauern. Vorher kann ich also nichts unternehmen. Danach hängen die Erfolgsaussichten einer Initiative von den Mehrheitsverhältnissen ab. Anträge und Gesetzesvorlagen der Opposition werden von der Mehrheit stets abgelehnt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele


Klein-Schmeink

...herzlichen Dank für Ihren Brief, in dem Sie auf die Situation während Ihrer Ausbildung und insbesondere auf die fehlenden eindeutigen Vergütungsregelungen während der praktischen Tätigkeit beziehen. Bereits im November 2012 habe ich Ihnen als Sprecher von PiA NRW aus Anlass der Demonstration und Überreichung der Petition an Daniel Bahr geantwortet.

Auch in der nächsten Legislaturperiode haben wir Ihr Anliegen wieder auf unserer politischen Agenda und knüpfen so an unsere parlamentarischen Aktivitäten der vergangenen Jahre an, wie z.B. an das Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausbildungssituation, das auf unseren Druck entstanden ist. In meinem damaligen Schreiben hatte ich darauf hingewiesen, dass die grüne Bundestagsfraktion bereits in der 16. Wahlperiode im Rahmen der Beratungen zum Krankenhausfinanzierungsgesetz die Bundesregierung aufgefordert hatte, eine Übergangsregelung vorzulegen, die eine angemessene Vergütung und Refinanzierung der praktischen Tätigkeit von Psychologischen PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung vorsah. Dieser Antrag wurde von Schwarz-Rot im Gesundheitsausschuss abgelehnt.

In dieser Wahlperiode haben wir eine Kleine Anfrage „Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ in den Bundestag eingebracht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703352.pdf
Die Antwort der Bundesregierung aus dem Oktober 2010 kommentierten wir damals wie folgt:

  1. Seit langem überfällige Änderungen werden von der Regierung abgelehnt. Die Bundesregierung ignoriert z.B., dass sich die Hochschullandschaft in den letzten Jahren radikal geändert hat und es längst sowohl AbsolventInnen neuer Studiengänge als auch mit Bachelor- oder Masterabschlüssen gibt. Die Klärungen, welche dieser Abschlüsse bundesweit als Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung als PsychotherapeutInnen vorausgesetzt werden, wird abgelehnt, da erst über die künftige Ausbildungsstruktur entschieden werden müsse. Das ist etwa so, als wenn ein Haus bereits an einer Ecke brennt und die Dorfbevölkerung statt zu löschen darüber debattiert, ob es sinnvoll sei, eine freiwillige Feuerwehr zu gründen, damit dann qualifiziert gelöscht werden kann. Das Gesundheitsministerium drückt sich mit dieser Argumentation vor den von den Bundesländern eingeforderten notwendigen kurzfristigen Entscheidungen. Ein Laufenlassen wird zu einem Flickenteppich länderspezifischer Regelungen führen, die später nur schwer wieder einzufangen sind. Wenn man hier Absicht unterstellt, dann bedeutete dies, dass ein niedrigeres Qualifikationsniveau (Bachelor) bei denjenigen, die Kinder behandeln, das Ziel ist.

  2. Die Antwort auf unsere Frage zur finanziellen Situation der AusbildungsteilnehmerInnen, die auf die BAFöG-Reform verweist, ist keine Lösung des Problems: Nach dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten erhalten nur 1 Prozent der PsychotherapeutInnen in Ausbildung eine BAFöG- Förderung. Eine angemessene Vergütung für den Beitrag, den die in Ausbildung befindlichen PsychotherapeutInnen bei der Versorgung psychisch kranker Menschen leisten, wäre aus unserer Sicht eine sinnvolle Antwort. Birgitt Bender, die gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion hat die PiA-Demonstrationen Ende 2012 zum Anlass genommen, bei der Bundesregierung erneut nachzufragen. Die Antwort auf die schriftliche Frage nach den Aktivitäten der Bundesregierung im Hinblick auf kurzfristige und längerfristig notwendige Änderungen der Ausbildung von PsychologInnen und der Rolle der Bund-Länder- Arbeitsgruppe war allerdings nicht aufschlussreich. Auch kurzfristige Veränderungen, die sowohl wir als auch der Bundesrat vorgeschlagen haben, sind offenbar nicht vorgesehen. (Siehe Frage 67 unter dem Link: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/116/1711612.pdf)

Auch im Gesundheitsausschuss des Bundestages, in dem das Thema Ausbildung von PsychotherapeutInnen am 17.4.2013 auf der Tagesordnung stand, erhielten wir keine konkreteren Informationen. Das Bundesgesundheitsministerium verweigerte u.a. die Beantwortung unserer Frage nach den Konsequenzen, die aus den beiden – soweit uns bekannt noch nicht rechtskräftigen - Urteilen von Ende 2012 zu ziehen sind, die PiAs entweder den Tariflohn einer Diplom-Psychologin (Arbeitsgericht Hamburg) oder monatlich 1.000 € bei einer 3,5-4 Tage-Woche (Landesarbeitsgericht Hamm) zusprachen. Es wurde offensichtlich, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition gar nicht vorhatte, hier kurzfristig aktiv zu werden.

Im Gegensatz dazu möchten wir in Absprache mit den Bundesländern in der nächsten Wahlperiode kurzfristig das seit Jahren bestehende Problem bei der Vergütung der praktischen Tätigkeit von PsychotherapeutInnen in Ausbildung angehen.

Gerne bin ich bereit, nach der Wahl den Meinungsaustausch mit Ihnen fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink
MdB - Windthorststr. 7 - 48143 Münster
(0251) 662280 maria.klein-schmeink@wk.bundestag.de


CDU/CSU

Hüppe

...vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. September 2013. Ehrlich gesagt, war mir das Problem so nicht bewusst, nachdem ich mich jetzt aber erkundigt habe, muss ich sagen, haben Sie vollkommen Recht. Tatsächlich wurde mir bestätigt, dass die sogenannten PiA für ihre zwingend im Rahmen ihrer Ausbildung vorgeschriebene Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik im Durchschnitt laut Ergebnissen eines Forschungsgutachtens im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums nur 500 Euro im Monat bekommen – und das über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Einige erhalten sogar gar keine Vergütung, obwohl sie als Hochschulabsolventen qualifizierte Kräfte sind, die in der Klinik oft als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass es um hier etwas zu ändern einer Reform des Psychotherapeutengesetzes bedarf, die dann allerdings auch umfassender ausfallen müsse (bspw. muss auch die Frage der Vereinheitlichung der Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung geklärt werden). Ich werde bereits jetzt meiner Arbeitsgruppe Gesundheit einen Brief schreiben, in dem ich auf das Problem und den Handlungsbedarf direkt nach den Bundestagswahlen hinweise. Ganz einfach wird eine Reform wohl aber nicht. Denn neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat einer Novellierung des PsychtThG zustimmen. Zurzeit wird bereits durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft, ob und wie die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Richtung einer Direktausbildung vergleichbar mit dem Medizinstudium weiterentwickelt werden kann. __ Sobald umsetzbare Ergebnisse vorliegen, können diese in einen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Es tut mir leid, Ihnen keine konkreteren Auskünfte geben zu können. Wenn Sie wollen, können wir sofort nach den Wahlen wieder Kontakt aufnehmen und das Problem und Lösungsmöglichkeiten gerne auch am Telefon oder persönlich besprechen. Mit freundlichen Grüßen Ihr
Hubert Hüppe MdB


Lämmel

...vielen Dank für Ihre Email.
Fragen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes Thema A) Reformbedarf besteht bei den Zugangsvoraussetzungen durch die Bologna-Reform und bei der Vergütung der praktischen Tätigkeit. Meine Kollegen aus dem Gesundheitsbereich sehen ebenfalls Reformbedarf beim Psychotherapeutengesetz (PsychtThG). Dies gilt insbesondere für eine bundeseinheitliche Regelung bei der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. bei der Zulassungsvoraussetzung zur Ausbildung. Dies betrifft ebenfalls die Nachwuchs-Therapeuten, die mit unterschiedlichen Handlungsweisen konfrontiert sind, je nach dem, in welchem Bundesland sie sich befinden oder an welches Ausbildungsinstitut sie sich wenden. Von der Notwendigkeit einer Reform ist auch die Vergütung der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Psychotherapieausbildung betroffen, die nicht im PsychtThG geregelt ist. Ihre Schilderungen decken sich mit einem Forschungsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums.

Also innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird eine grundlegende Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten, welche auch die Zugangsvoraussetzungen und die Frage der Vergütung des praktischen Teils der Ausbildung löst, geteilt. Für eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist jedoch eine Einbindung der Länder erforderlich. Zurzeit wird durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft, die Ausbildung in Richtung einer Direktausbildung vergleichbar mit dem Medizinstudium weiter zu entwickeln. Sobald umsetzbare Ergebnisse vorliegen, wollen wir diese schnellstmöglich gesetzgeberisch umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel


Grütters

...haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich sehr aufmerksam gelesen habe. Ihre Hinweise, Bedenken und Anregungen habe ich aufgenommen und werde sie im Falle meiner Wiederwahl sehr gern in die entsprechenden Gremien des nächsten Bundestages einbringen. Mit herzlichen Grüßen
Monika Grütters MdB

DEUTSCHER BUNDESTAG
Prof. Monika Grütters, MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: + 49 30 227 70222
Telefax: + 49 30 227 76223
E-Mail: monika.gruetters@bundestag.de


Brandt

...vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01. September dieses Jahres, in der Sie mich auf die Ausbildungssituation von angehenden Psychotherapeuten während der praktischen Tätigkeit ansprechen und insbesondere auf die Höhe der Vergütung in dieser Ausbildungsphase aufmerksam machen.

Das Bundesministerium für Gesundheit kennt das von Ihnen beschriebene Problem und hat die derzeitige Ausbildungssituation zum Anlass genommen, um eine Reform der Psychotherapeutenausbildung vorzubereiten. Dabei soll die Ausbildung völlig neu strukturiert werden. In Zusammenarbeit mit Berufsangehörigen, Instituten, die die bisherige Ausbildung durchführen, aber auch den Ländern wird derzeit geprüft, ob die Psychotherapeutenausbildung weiterhin nach einem bereits abgeleisteten Hochschulstudium, auf dem sie aufbaut, erfolgen soll oder ob alternativ eine Direktausbildung in Betracht kommt. Dann würde sich das Studium der Psychotherapie unmittelbar an den Schulabschluss anschließen und die Absolventinnen und Absolventen des Studiums mit seiner erfolgreichen Beendigung eine Approbation erhalten, die sie zur psychotherapeutischen Behandlung berechtigt. Wie bei der ärztlichen Ausbildung würde sich in einem solchen Fall eine Weiterbildung an das Studium anschließen, um die Möglichkeit zu erlangen, zur Leistungserbringung zu Lasten der Krankenkassen zugelassen zu werden.

Im Fall einer Direktausbildung könnten die nach dem Studium approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergleichbar der ärztlichen Weiterbildung arbeiten. Gerade die Bedingungen der praktischen Tätigkeit würden hierdurch entscheidend verändert.

Der von CDU und CSU geplante Systemwechsel stellt keine schnelle Lösung dar, zumal - wie ich oben bereits angedeutet habe - viele zu beteiligen sind. Hier möchte ich insbesondere die Bundesländer nennen, da das Psychotherapeutengesetz zustimmungspflichtig ist. Zudem müssten die entsprechenden Studiengänge an den Hochschulen eingerichtet werden.

Wir werden die begonnene Reform fortsetzen. Ich bin zuversichtlich, dass die erforderlichen Vorarbeiten bald abgeschlossen sein werden, so dass wir die nächsten Reformschritte in Angriff nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt