BETRIEBSRAT


Inhalt:


Mitbestimmung der Arbeitnehmer

kann unterschiedlich verfasst sein:

  • kirchliche Träger: Mitarbeitervertretung (MAV)
  • öffentlicher Dienst: Personalrat
  • privater Arbeitgeber: Betriebsrat

Die drei unterscheiden sich allerdings nicht nur durch ihre Namen, sondern auch in den rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der betrieblichen Mitgestaltung.

Was ist ein Betriebsrat

Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.

Der Betriebsrat

  • sorgt für eine gerechte Eingruppierung
  • bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
  • ist vor jeder Kündigung anzuhören
  • setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein
  • achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
  • sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr dazu bei Verdi: Aufgaben eines Betriebsrats

Das Betriebsverfassungsgesetz findet man im Netz unter:
Betriebsverfassungsgesetz

Errichtung von Betriebsräten

§ 1 BetrVG.: Errichtung von Betriebsräten
"(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt." Nicht wählbar sind übrigens leitende Angestellte/Chefs.

"Wahlordnung"
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/