Minimalanforderungen an das neue PsychThG


Liebe KollegInnen und Kollegen,
bitte notieren Sie an dieser Stelle ein kurzes Kommentar (ggf mit kurzer Erläuterung) zum Thema "Was sind meine Minimalforderungen, sonst ist die Novellierung des PsychThG für mich keine Reform mehr?", oder stellen Sie eine strukturierende Frage.


Kommentar 1

Die Praktische Tätigkeit wird an allen Kliniken nach Tarifvertrag vergütet (aktuell E13 nach Tarifvertrag der Länder).
Der Zugang zur Ausbildung wird an den Abschluss eines Diplomstudienganges/Masters in Psychologie/Pädagogik gebunden.


Kommentar 2

Die Forderung aus Kommentar 1 kann nur erfüllt werden, wenn wir ab Beginn unserer praktischen Tätigkeit eine Leistung erbringen, die eine benötigte Qualität aufweist. Ähnlich wie bei unseren medizinischen Kollegen muss sie nicht fachärztlicher Qualität also psychotherpeutischen Ansprüchen genügen. Vielleicht sollte man mal definieren, welche Standards das sein sollen. Von einen Assistenzarzt erwartet man ja auch ein gewisses Niveau an Leistung nach der Uni. Gibt es eine Definition, können im Anschluss die Universitäten gemäß dieser Anforderungen lehren. Stichworte: Leistungsstandards für beide:

Wissen = Diplom/M.Sc. = E 13 und Psychotherapeut = E 15.

Also:Wo kann man nachschauen, was Mediziner nach dem Studium können sollen? Wo steht, was Psychologen können sollen?