PIA-VERTRETUNG IN DEN LANDESKAMMERN


Inhalt:


PiA-Politik in den Landeskammern und der Bundeskammer

Die Interessen des Berufsstandes werden durch die Landeskammern und die Bundespsychotherapeutenkammer vertreten. Grundsätzlich sind die Kammern erst ab der Approbation für die Psychotherapeuten zuständig. Dies ist in der Berufsordnung verfasst.

Dennoch besteht in den meisten Landeskammern eine PiA-Vertretung, die sich dort für die Interessen der PiA einsetzen kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer richtet eine Bundeskonferenz PiA aus, die 2x/jährlich tagt und den Vorstand der BPtK in Sachen PiA-Politik berät.

Verfasstheit der PiA-Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft oder Nicht-Mitgliedschaft von PiA in den Kammern ist gesetzlich geregelt im Kammergesetz eines jeden Bundeslandes. Auf dieser Grundlage beruht dann die jeweilige Satzung der Landeskammer. Um hier etwas zu ändern, muss man

  • die Kammer von der Idee überzeugen. Dies ist in HH geschehen, in Berlin neuderdings auch. Doku hier.
  • an den Senat und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses herantreten mit der Forderung nach einer entsprechenden Gesetzesänderung
  • Erwirken einer entsprechenden Satzungsänderung der Kammer.

Übersicht über PiA-Vertretung

Diese Tabelle versucht einen Überblick darüber zu geben, welche Formen der PiA-Vertretung in den verschiedenen Landespsychotherapeutenkammern gegeben sind. Die Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Formen der Heilberufekammergesetze.

Kammer PiA-Vertretung Gesandter zur Buko Wahl der PiA-Vertretung durch... PiA-Status Kosten Wahlrecht und Wählbarkeit
BaWü DV-Mitglieder ja PiA-Delegierte freiwillige Vollmitgliedschaft beitragsfrei aktiv und passiv
Bayern Institutsvertretung (auch DV) ja Sprecher der Ausb.institute nein x x
Berlin ja ja Vollversammlung der PiA mit Gaststatus Gaststatus 45,-/Jahr nein
Bremen ja ja freiwillige Mitglieder freiwillige Vollmitgliedschaft beitragsfrei aktiv und passiv
Hamburg DV-Mitglieder bzw. PiA-Netz-HH ja PiA-Delegierte (Liste PiA-Netz-Hamburg) freiwillige Vollmitgliedschaft beitragsfrei aktiv und passiv
Hessen Institutsvertretung ja Sprecher der Ausb.institute Pflichtmitgliedschaft ab prakt. Ausbildung, davor freiwillige assoziierte Mitgliedschaft beitragsfrei zuerst keins, dann aktiv und passiv
Niedersachsen Institutsvertretung (auch DV) ja Sprecher der Ausb.institute erst Gaststatus, ab praktischer Ausbildung Pflichtmitgliedschaft beitragsfrei zuerst keins, dann aktiv und passiv
NRW Institutsvertretung (auch DV) ja Sprecher der Ausb.institute nein x x
OPK nein nein x nein x x
Rheinland-Pfalz Institutsvertretung ja Sprecher der Ausb.institute Gastmitgliedschaft beitragsfrei nein
Saarland Institutsvertretung (auch DV) ja Sprecher der Ausb.institute freiwillige Mitgliedschaft Beitrag IV (frei?) nein
Schleswig-Holstein Kammermitglieder (durch Vorstand benannt) ja PiA-Delegierte, derzeit Ernennung durch Vorstand, da keine PiA-Delegierten Pflichtmitgliedschaft beitragsfrei aktiv und passiv