BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG


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BU-Versicherung mit psychiatrischer Diagnose?

Es gibt BU-Versicherungen und private Zusatzversicherungen, die bei psychischen Erkrankungen nach "jemals im Leben" fragen, und nicht nur die letzten 5 Jahre. Dahinter steckt wohl der Gedanke, dass psychische Erkrankungen immer chronisch bzw. nicht heilbar seien. Dabei kann es schon reichen, aufgrund einer F-Diagnose krank geschrieben zu sein. Eine Behandlung muss nicht erfolgt sein.

BU-Versicherungen eher hart, was psychische Vorerkrankungen angehen, zumal die meisten Berufsausfälle auf psych. Krankheiten zurückgehen. Es kann sein, dass man, wenn man einmal eine F-Diagnose hatte, entweder deutlich mehr für die Versicherung zahlen muss oder mit einem Ausschluss von psych. Krankheiten zu rechnen hat.

Eine Möglichkeit ist, die Versicherung vor der Aufnahme einer Therapie abzuschließen.

Kritisches Video zum Thema BU-Versicherung: http://www.youtube.com/watch?v=DhN_CB30R2U

Versorgungswerk

Durch das Versorgungswerk, in dem man durch die Approbation Pflichtmitglied ist, soll die Altersversicherung sichergestellt werden. Dazu muss man als selbstständiger einen monatlichen Beitrag zahlen.

Als Angestellter kann man sich hiervon befreien lassen, da der Mindestbeitrag gerade unmittelbar nach der Approbation auch sehr hoch sein kann (das variiert von Bundesland zu Bundesland – hier in NRW gibt es in den ersten Jahren nach der Approbation einen reduzierten Mindestbeitrag).

Neben der Altersvorsorge kann man beim Versorgungswerk auch eine „Berufsunfähigkeitsrente“ (Keine Berufsunfähigkeitsversicherung!) erhalten. D. h., wenn man aufgrund einer körperlichen Erkrankung zu 100% arbeitsunfähig ist und dies auch dauerhaft bleiben wird (in manchen Versorgungswerken wird meines Wissens die Rückgabe der Approbation hierfür zum Kriterium) erhält man schon vorzeitig eine Rente. Das gilt natürlich nur, sofern man vorher Beiträge auch eingezahlt hat. Und man darf dann auch nicht noch etwas dazu verdienen.