BUNDESKONFERENZ PIA


Inhalt:


Wer wir sind


Leitlinie der Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung

Diese Leitlinie wurde von der Bundeskonferenz PiA erarbeitet und am 20.03.2012 in Berlin verabschiedet. Sie definiert die Funktionen und Arbeitsziele der BuKo.

(Es wird zugunsten der besseren Lesbarkeit die weibliche Schreibweise verwendet. Dies meint aber gleichermaßen die weibliche sowie die männliche Form. Unter Psychotherapeuten in Ausbildung kurz PiA werden alle Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Ausbildung und Psychologischen Psycho¬therapeutinnen und -psychotherapeuten in Ausbildung verstanden.)

Abschnitt 1 Die Bundeskonferenz PiA

Die Bundeskonferenz PiA ist das Vertretungs- und Vernetzungsgremium der Landessprecherinnen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen in Ausbildung und Psychologischen Psycho¬therapeutinnen in Ausbildung auf Bundesebene.

Abschnitt 2 Aufgaben der Bundeskonferenz PiA

Die Bundeskonferenz PiA hat die Aufgabe, den Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Landessprecherinnen PiA und deren gegenseitige Unterstützung zu fördern, die Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu beraten, sowie die Positionen und Interessen der Bundeskonferenz PiA in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit zu vertreten. Darüber hinaus ist die Aufgabe der Bundeskonferenz PiA, die Psychotherapeutinnen in Ausbildung über aktuelle Diskussionen und Regelungen des Berufsstandes zu informieren.

Abschnitt 3 Ziele der Bundeskonferenz PiA

Die Ziele der Bundeskonferenz PiA sind insbesondere die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen, der Qualität der Ausbildung, der Vereinbarkeit mit Beruf, Familie und dem Privatleben sowie eines erfolgreichen Transfers nach der Approbation in die Arbeitswelt. Langfristig strebt die Bundeskonferenz PiA eine Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung auf einem qualitativ hohen Niveau sowie ein geschlossenes und integrierendes Auftreten des Berufsstandes an, um eine angemessene Existenzsicherung mit dem psychotherapeutischen Beruf zu gewährleisten.

Abschnitt 4 Mitglieder der Bundeskonferenz PiA

Mitglieder der Bundeskonferenz PiA sind die zwei von den Landeskammern entsandten Landessprecherinnen PiA und / oder deren Stellvertreterinnen sowie das Sprecherteam der Bundeskonferenz PiA (siehe Abschnitt 6). Sofern in einer Landeskammer mehr als zwei Sprecherinnen und Stellvertreterinnen gewählt sind, so können diese auch an der Bundeskonferenz PiA teilnehmen, jedoch maximal drei Landesvertreterinnen pro Landeskammer. Dabei hat jede teilnehmende Landesvertreterinnen eine Stimme. Pro Landeskammer können bis zu zwei Stimmen abgegeben werden. Die beiden stimmberechtigten Landessprecherinnen werden zu Beginn der Bundeskonferenz PiA benannt. Sollte es in einer Landeskammer keine Landessprecherinnen PiA geben, so können PiA aus dieser Landeskammer in Vertretung teilnehmen. Diese können auf mündlichen Antrag in der Bundeskonferenz die gleichen Stimmrechte erhalten. Gäste können auf Einladung durch das Sprecherteam (siehe Abschnitt 6) an der Bundeskonferenz PiA teilnehmen.

Abschnitt 5 Regularien der Bundeskonferenz PiA

Die Bundeskonferenz PiA tagt mindestens einmal pro Jahr, in der Regel jedoch zweimal jährlich. Die Einladung erfolgt durch die Sprecherin der Bundeskonferenz PiA und deren Stellvertreterinnen in Absprache mit dem Vorstand der Bundespsycho¬therapeuten¬kammer. Die Einladungen werden durch die Geschäftsstelle der Bundes¬psycho¬therapeuten¬kammer an die Landes¬kammern versandt. Die Einladungen sollen spätestens vier Wochen vor der Sitzung der Bundeskonferenz PiA an die Landeskammern erfolgen, welche diese an die Landessprecherinnen PiA weiterleiten. Mit der Einladung wird eine vorläufige Tagesordnung verschickt. Die Fahrtkosten und Sitzungsgelder / Ausfallhonorare sollen von den zugehörigen Landeskammern übernommen werden. Zu Beginn der Sitzung der Bundeskonferenz PiA wird die Tagesordnung verabschiedet, die Moderation festgelegt und die Protokollführung benannt. Das Protokoll soll innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung der Bundeskonferenz fertig gestellt werden. Dies erfolgt in Abstimmung per E-Mail innerhalb der Bundeskonferenz PiA. Danach wird das Protokoll an die Bundespsychotherapeuten¬kammer und an die Landeskammern versendet. Berufspolitisch relevante Forderungen / Beschlüsse können ggf. an Medien, PiA-Netze und Verbände weitergeleitet werden.

Abschnitt 6 Wahl des Sprecherin und der Stellvertreterinnen

Einmal im Jahr wird von den Mitgliedern der Bundeskonferenz ein Sprecherteam bestehend aus einer Sprecherin und zwei Stellvertreterinnen gewählt. Die Wahl der Sprecherin und der Stellvertreterinnen erfolgt in getrennten anonymen Wahlgängen. Die Wiederwahl einer Sprecherin bzw. der Stellvertreterinnen ist möglich. Die Amtszeit der Sprecherin und der Stellvertreterinnen beträgt ein Jahr. Das Sprecherteam sollte aus PiA verschiedener wissenschaftlich anerkannter Verfahren bestehen und es sollten mindestens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Ausbildung und mindestens eine Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung vertreten sein. Darüber hinaus sollte das Sprecherteam gleichermaßen aus männlichen und weiblichen PiA bestehen.

Abschnitt 7 Aufgaben des Sprecherteams

Die Aufgaben der Sprecherteams bestehen hauptsächlich darin, sich ein objektives Meinungsbild bezüglich der Gesamtsituation der PiA zu verschaffen. Dabei sollen sie ihre Unabhängigkeit gegenüber anderen berufspolitischen Einflussnahmen wahren. Ihre Aufgabe besteht darin, die Meinungen und gefassten Beschlüsse der Bundeskonferenz PiA zu veröffentlichen und in den verschiedenen berufspolitischen Gremien, insbesondere gegenüber dem Vorstand der BPtK und dem Deutschen Psychotherapeutentag, zu vertreten. Dabei besteht ihre Aufgabe vor allem darin, die Haltungen, Diskurse und Themen der Bundeskonferenz PiA öffentlichkeitswirksam gegenüber fachnahen und fachfremden Personen und Medien zu vertreten. Sollten aus aktuellen Anlässen neue Positionen und Veröffentlichungen erarbeitet werden müssen, ohne dass eine Abstimmung in der Bundeskonferenz PiA möglich ist, so soll dies das Sprecherteam in der Bundeskonferenz PiA per E-Mail abstimmen. Dabei müssen fünf Tage bevor eine schriftliche Position durch das Sprecherteam veröffentlicht wird, die Informationen über den E-Mail-Verteiler der Bundeskonferenz PiA verschickt werden. Bei zeitlich dringenden Anfragen soll eine gemeinschaftliche Abstimmung innerhalb des Sprecherteams erfolgen. Die endgültigen Versionen der Positionen und Veröffentlichungen sind den Landessprecherinnen zuzuschicken.

Abschnitt 8 Beschlussfassungen

Beschlüsse der Bundeskonferenz PiA müssen mit einer einfachen Mehrheit erfolgen. Eine Veränderung der Leitlinie ist nur mit einer 2/3 Mehrheit möglich. Die Beschlüsse sind im Protokoll festzuhalten.


Positionen

Protokolle


Landesvertretungen

Baden-Würtemberg

Bayern

Berlin

Bremen

Hamburg

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westphalen

Weitere Informationen auf http://www.pia-vertretung-nrw.de/ Kontakt: pia.vertretung.nrw@googlemail.com

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer

Rheinland-Pfalz

Saarland

Schleswig-Holstein