GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS


Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.

Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Der G-BA hat 13 Mitglieder. Neben dem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern stellen die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer (=Vertragsärzte, Vertragszahnärzte,Vertragspsychotherapeuten und Krankenhäuser) jeweils fünf Mitglieder. (--> also 5 von den GKV vs. insg. 5 von Ärzten, PPs und Krankenhäusern. Von den 5 Vertretern der Leistungserbringer stammen 2 aus der KBV (Kassenärztlichen Bundesvereinigung), 2 aus der DKG (Deutschen Krankenhausgesellschaft) und einer von den Zahnärzten.

An den öffentlichen, monatlichen Sitzungen des G-BA nehmen zudem jeweils fünf Patientenvertreter beratend teil.