PIA-VERTRETUNGEN IN DEN KAMMERN


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PIA-Vertretungen in den Landespsychotherapeutenkammern

Es gibt in den Landeskammern gewählte PiA-Vertretungen, welche die Interessen der Ausbildungsteilnehmer-/innen vertreten. Da die Landeskammern auf Landesebene gesetzlich verankert sind, gibt es für jedes Bundesland eine eigene Regelung für PiA. In Hamburg können PiA bereits von Beginn der Ausbildung an eine kostenlose Mitgliedschaft mit aktivem und passivem Wahlrecht erhalten. In Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen und Hessen ist dies erst ab Beginn des zweiten Teils der Ausbildung möglich. In Berlin und Rheinland-Pfalz erhalten PiA nur einen Gaststatus ohne aktives und passives Wahlrecht. In NRW, Bayern und der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer können PiA keinen Mitgliedsstatus bekommen.

Diese Unterschiede gehen auf Unterschdie in den Heilberufekammergesetzen zurück. Dies ist z. T. auf ein geringes Interesse der entsprechenden Gesundheitsministerien zurück zu führen, die die Berufsaufsicht und damit Zuständigkeit der Kammern erst mit der Approbation sehen.

Dennoch haben inzwischen alle Landeskammern eine Vertretung der Psychotherapeuten in Ausbildung die durch die unterschiedlichen Regelungen unterschiedlich gewählt werden und unterschiedliche Rechte in den Landeskammern haben. Zumindest haben diese aber eine Beratungsfunktion der Vorstände der Landeskammern in Ausbildungsfragen. Die PiA-Landesvertreter treffen sicht zweimal jährlich auf der Bundeskonferenz PiA (S. Unten).

Der Status der PiA in den Kammern

Der Status der PiA in den Kammern ist je nach Länderkammer unterschiedlich geregelt. Dabei gibt es folgende Modelle:

  • volle (freiwillige) Mitgliedschaft der PiA ab Ausbildungsbeginn
  • assoziierte Mitgliedschaft
  • Pflichtmitgliedschaft nach der Zwischenprüfung
  • Gaststatus, ohne Stimmrecht
  • garkeine Mitglieder in der Kammer

Die Wahl der PiA-Vertretung erfolgt nach folgenden Modellen:

  • durch PiA-Delegierte, die Mitglieder in der Kammer sind
  • Wahl aus den Sprecher/-innen der Ausbildungsinstitute
  • Wahl aus den Gastmitgliedern

In allen Bundesländern außer in Berlin ist die Mitgliedschaft für PiA beitragsfrei!

Übersicht über die Länderregelungen