AUFBEWAHRUNG der PATIENTENAKTEN


Inhalt:


Was muss aufbewahrt werden?

Behandlung beginnt mit dem ersten Kontakt. D.h. alles muss aufgehoben werden - egal, ob das nur ein Erstgespräch war oder auch nur ein halbes Erstgespäch. Denn auch das muss dokumentiert werden, und die Unterlagen sind entsprechend aufzubewahren.

Warum Aufbewahrung

Was nicht dokumentiert wurde, wird von den Kassen nicht bezahlt. Eine Sitzung ohne (aufbewahrte) Dokumentation könnte bei einer Überprüfung u.U. gestrichen werden. Behandelt wird nämlich auch in der Probatorik, denn es wird untersucht, diagnostiziert, beraten, Indikation geprüft etc. Behandlung heißt nicht nur Therapie. Behandlung ist auch jemanden in eine Tagesklinik zu verweisen oder zum Kardiologen.

Und nicht nur für den Stahlschrank. Wer weiß, ob nicht mal erforderlich ist, nachzuweisen, was denn da in diesem einen Gespräch oder auch nur halben Gespräch besprochen oder gehandelt wurde.....Ein Patient könnte einmal etwas wissen wollen, was nur durch eine Dokumentation belegt werden könnte. Dokumentation ist auch zur beidseitigen Absicherung sinnvoll.

Wie aufbewahren

im Stahlschrank

digital

Digitalisierung: Dies ist möglich, aber nicht einfach als pdf eingescannt.

Es gibt zur Digitalisierung Programme (Dokumentensysteme) mit denen man Unterlagen "revisionssicher" ablegen kann. Man kann dabei die Unterlagen u.U. noch verändern, jeder Veränderungsschritt wird aber sicher dokumentiert. Hierzu gibt es wie im Steuerrecht Vorschriften.