KOSTENERSTATTUNG


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Kostenerstattungsverfahren

Freie Psychotherapeuten

Hat man eine Approbation, aber keinen Kassensitz, so ist es möglich, eine Therapie über die Kostenerstattung direkt bei der Krankenkasse abrechnen zu lassen. Die Kassen sind dazu verpflichtet, eine ausreichende Versorgung der Kranken zu gewährleisten. Allerdings muss die Kostenerstattung durch den Patienten beantragt und begründet werden.

Die BPTK hat 2012 erstmals eine Broschüre für Patienten zu dem Thema veröffentlicht.

Weitere Informationen finden sich unter folgenden links:
VPP-Kostenerstattung

DPtV-Kostenerstattung für Patienten und für Therapeuten

Nicht alle Krankenkassen erstatten die Kosten einer Psychotherapie. Welche Kassen kooperieren und welche nicht, unterscheidet sich regional. Es lohnt sich, sich in Netzwerken freier Psychtherapeuten zu organisieren und gegenseitig zu unterstützen.

Die Honorare für eine Therapiestunde, sowie für die Probatorik können sich auch unterscheiden. Insgesamt ist es schwieriger, durch Kostenerstattung an seine Therapie zu kommen, sowie auch als Therapeut an sein Geld zu kommen.

Früher: Abrechnen über HPG-Schein

Vorgehen: * Es ist mittlerweile nicht mehr möglich, über HPG-Schein und ohne Approbation über Kostenerstattung abzurechnen. Ich schreibe dies der Tatsache zu, dass es mittlerweile einfach so viele Approbierte gibt und Patienten nicht mehr auf weniger Qualifizierte zurückgreifen brauchen. * Zunächst ist eine klare Zusage der Krankenkasse einzuholen, ob prinzipiell und bei diesem Patienten eine Abrechnung von PT nach HPG möglich ist. Dies erfragt der Patient oder man bittet um dessen Erlaubnis, es selber zu erfragen.
* Hilfreich ist, wenn der Patient nachweislich bei mehreren (die Gerüchte reichen von 4-6) Kassentherapeuten in seiner Nähe unzumutbare Wartezeiten (auch hier schwanken die Angaben) in Kauf nehmen müsste. Dazu reichen i.d.R. dokumentierte Telefonate mit diesen Therapeuten. * Die Kasse schickt dem Patienten Antragsformulare zu (seine Schweigepflichtsentbindung, ein Fragebogen f. d. Therapeutin, Hinweise zur Antragstellung). Dann mußt du einen normalen Kassenantrag stellen, also VT oder TP bzw. Analyse, für das Gutachterverfahren. Der Bericht an den Gutachter gibt keine Auskunft darüber, dass Mman "nur" HPG-PT macht.


Verschiedene Krankenkassen

Heilfürsorge

Die Heilfürsorge ist die Krankenversicherung für Mitarbeiter/-innen der Bundeswehr. Diese erstattet auch die Kosten für Ausbildungstherapien. Prozedere: Der zuständige Truppenarzt erteilt die Erlaubnis über die Durchführung von 5 probatorischen Sitzungen. Danach muss ein ganz normaler Kassenantrag (gleiche Formulare wie sonst auch) gestellt werden. Dieser wurde an das Sanitätsamt der Bundeswehr - Dezernat IV (Dachauerstr.) in München gesandt. Der Konsiliarbericht musste von einem BW-Arzt ausgefüllt werden. Bei Bewilligung wird ein "Behandlungsausweis" über 45 Stunden ausgestellt, über den dann abgerechnet werden kann.