STEUERERKLÄRUNG


Inhalt:


Programm oder Steuerberater?

Das Programm WISO-Sparbuch ist sehr hilfreich, damit kann man die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für selbstständige Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung unkompliziert machen. Steuerberater sind zu teuer, lohnen sich erstmal nicht.

Wievel Steuern werden es sein?

Wenn man anfängt, selbständig zu arbeiten, muss man die Steuern ein bisschen im Auge behalten - zunächst macht man ja keine Vorauszahlungen. Das kommt erst dann, wenn du schon längere Zeit selbständig bist und regelmäßig Steuern zahlst.

Abschätzung und Kalkulation kannst Du im Groben auch prima selber machen. Alle voraussichtlichen Ausgaben gegen die voraussichtlichen Einnahmen setzen, eventuelle Freibeträge berücksichtigen. Differenz = zu versteuerndes Einkommen. Lohnsteuertabelle zu Rate ziehen. Fertig :-)

Werbungskosten

Die Ausbildungsgebühren, Bücher und Büroartikel, Jeden Büro-, Schreibartikel, Bücher etc.etc. quitttieren lassen gibt man unter Werbungskosten an. Die Belege muss man gut aufbewahren für den Fall einer Steuerprüfung. Einreichen mußt man sie nicht ungefragt -spart Aufwand und Porto.

Fahrtkosten

Kilometerpauschale für jeden Sch... nicht vergessen (Supervisionen, Intervisionen, Fahrten zum Institut etc.; Intervisionen immer mit den Kolleg/Innen gegenseitig bescheinigen!), Im Gegensatz zu angestellter Tätigkeit zählt hier jeder Kilometer mit einer höheren Kilometerpauschale. Am besten eine Tabelle machen, die alle Termine und Orte samt Entfernungen aufführt.

Umzugskostenpauschalen (Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten) für 2011 und 2012

Ohne einen Einzelnachweis kann der Steuerpflichtige für sonstige Umzugskosten zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, der seine Grundlage im Bundesumzugskostengesetz hat. Die Umzugskostenpauschale beträgt seit dem 01.08.2011 für Ledige 641 Euro und für Verheiratete 1.283 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um 283 Euro für jede weitere im Haushalt des Steuerzahlers lebende Person (BMF-Schreiben vom 11.10.2010). Zu den sonstigen Umzugskosten gehören beispielsweise der Abbau und Aufbau von Einrichtungsgegenständen, Kosten für die Änderung des Telefonanschlusses sowie Gebühren für das Ändern von Ausweisen und Ummelden des Pkw. Die Details können Sie dem zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten entnehmen. Der Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind beträgt seit dem 01.08.2011 maximal 1.617 Euro.

Die Pauschbeträge erhöhen sich um 50 Prozent, wenn innerhalb von 5 Jahren ein weiterer beruflich veranlasster Umzug erfolgt ist. Statt der Umzugskostenpauschale sind auch die nachgewiesenen höheren Kosten in der Steuererklärung abziehbar.

weitere Infos http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm

Raummiete

Raummiete kann von den Einnahmen komplett abgezogen werden, und somit komplett abgsetzt werden.

Pendlerpauschale

Nicht vergessen, Fahrten anzugeben, falls das Institut oder die Arbeitsstelle an einem anderen als dem Wohnort ist.

Bin ich während der Ambulanzzeit selbständig?

Wenn die Ambulanztätigkeit nie der Hauptberuf ist, braucht man sich nicht als „selbstständig“ anmelden. Wenn man hauptberuflich als PT heilkundlich tätig ist, dann eben schon. Gewerbeschein und Kleinunternehmerregel trifft für Kollegen, die ausschließlich selbstständig PT ausüben, nicht zu, da Heilkunde nicht umsatzsteuerpflichtig ist. PT ist ein sogenannter "freier Beruf", wie bspw. auch der Anwalt. D.h., es ist keine Umsatzsteueridentifikationsnummer notwendig. Erst wenn Beratungstätigkeiten oder andere nicht heilkundliche Tätigkeiten dazukommen, werden dies Regelungen relevant.