ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER MASTERABSCHLÜSSE


Inhalt:


Worauf muss ich achten?

  • Der Master muss über 4 Semester gehen.
  • Es hängt von der Anzahl klinischer ects ab.
  • die Anerkennung ist von den Landesprüfungsämter der einzelnen Bundesländer abhängig und die entscheiden erfahrungsgemäß nicht einheitlich. Den Bescheid stellt das Landesprüfungsamt des Regierungsbezirkes aus, wo dein Ausbildungsinstitut liegen wird.
  • Laut europäischer Anerkennungsdatenbank sind die Abschlüsse zwar gleichwertig, aber ob eine Zulassung zur Approbationsprüfung möglich ist wird davon unabhängig von den ects in klinischer Psychologie entschieden.
  • auf der Seite PiA-Portal der DPtVfinden sich im WikiPiA Infos zur Anerkennung sowohl ausländischer als auch verschiedener Studienabschlüsse: http://piaportal.de/wikipia+M577b1647a79.0.html, http://piaportal.de/wikipia+M5298b88d3d6.0.html