Grundlagen: Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess

Der Weg zu einen neuen Gesetz

Ein Gesetz entsteht im Zusammenspiel von mehreren Akteuren. Bürger und Interessensgruppen stellen Forderungen auf, oder es entstehen rechtliche Erfordernisse der Veränderung. Diese werden vom zuständigen Ministerium aufgegriffen und unter Einbezug von Fachleuten ein Entwurf erstellt. Dann geht das Ganze in die Politik. Dann wird nochmal wild verhandelt, und schließlich kommt es zur Abstimmung. Im Folgenden das Ganze nochmal in detailliert:

Bürger und Interessensgruppen, die ihre Wünsche artikulieren,

in unserem Fall wären das PiA, Berufsverbände, Ausbildungsinstitute usw., alle, die bestimmte Erwartungen an den Gesetzgebungsprozess haben. 1. von Zuständigen Referatsleitern (Ministerialbeamten) und ihren Teams im betreffenden Bundesministerium. In unserem Fall das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die zuständigen Referatsleiter sind häufig Juristen. Sie arbeiten kontinuierlich im BMG unter den wechselnden Regierungen. Der Gesetzesentwurf wird als Referentenentwurf in den Referaten ausgearbeitet. Die Mitarbeiter des BMG versuchen, die Wünsche der verschieden Stakeholder zu integrieren und den Gesetzestext gesetzteskonform zu gestalten. In welcher Form das Gesetz jedoch verabschiedet wird, hängt dann an den Kräfteverhältnissen und Interessenlagen der Politiker. Der Gesetztesentwurf wandert also in den Bundestag. Für die Novellierung des PsychThG sind das Referat 316 "Ausbildung und Berufszugang zu den Heilberufen und sonstigen Berufen im Gesundheitswesen" zuständig, sowie auch das Referat für Arzneimittelversorgung, da hier auch Vergütung und Honorare geregelt werden. Das BMG hat explizit Interesse an Stellungnahmen der PiA geäußert.

Gesetzgebungsabläufe im Bundestag und Bundesrat

  • Zusammenspiel von BMG und Bundestag?
    Die Beratung des BMG im Deutschen Bundestag beginnt mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum. Danach wird der Gesetzesentwurf an den federführenden Bundestagsausschuss und ggf. weitere mitberatende Bundestagsausschüsse zur Beratung überwiesen. Für den Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist der Ausschuss für Gesundheit federführend.
    So wie alle Ausschüsse des Deutschen Bundestages hat er die Aufgabe, die Beratungen des Plenums fachlich vorzubereiten. Er diskutiert die Vorlagen, die ihm überwiesen werden, holt Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse ein und führt gegebenfalls Anhörungen durch. Schließlich sendet er die Vorlagen mit sogenannten Beschlussempfehlungen zur abschließenden Behandlung und Entscheidung an das Plenum zurück. Die interessierten Akteure führen schon jetzt Gespräch mti Mitgliedern des Gesundheitsausschusses, wie bspw. die Psychotherapeutenkammer Bayern hier dokumentiert. Nach der 2. und 3. Lesung im Plenum erfolgt dann bei Gesetzen der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, der an den Bundesrat überwiesen wird. Der Ausschuss für Gesundheit besteht aus 37 Mitgliedern, die für jeweils eine Legislaturperiode eingesetzt werden.

  • Mitwirkung des Bundesrates
    Gemäß Artikel 50 Grundgesetz "wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." Nach Artikel 77 Absatz 1 Grundgesetz sind die vom Bundestag beschlossenen Gesetze unverzüglich dem Bundesrat zuzuleiten. Zunächst werden alle Vorlagen in den Ausschüssen des Bundesrates fachlich behandelt. Für das Bundesministerium für Gesundheit ist der Gesundheitsausschuss federführend zuständig. Hier werden die Vorlagen beraten und ggfs. Anträge eingebracht. Die Ergebnisse dieser Ausschussberatungen werden vom federführenden Ausschuss dem Bundesratsplenum als Empfehlung überwiesen.
    Während sich die Mitwirkung des Bundesrates im sog. 1. Durchgang auf den Beschluss einer Stellungnahme bezieht, geht es beim sog. 2. Durchgang um das Zustandekommen des Gesetzes. Die Kompetenzen des Bundesrates in diesem Verfahressschritt sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um sogenannte Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze handelt. Bei Zustimmungsgesetzen ist für das Zustandekommen des Gesetzes die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich.

ggf. parteipolitischen Profilierungsprozessen

(was in unserem Fall nicht so gegeben sein soll). Die Frage wäre allerdings, ob es einen Unterschied macht, ob das neue PsychThG unter der aktuell regierenden FDP oder erst unter der SPD verabschiedet wird.