LANDESPRÜFUNGSÄMTER
Inhalt:
Die Landesprüfungsämter sind u.a. zuständig für
- die Zulassung zur Ausbildung
- die Überprüfung der Akkreditierung von Ausbildungseinrichtungen
- für die Zulassung zur Approbationsprüfung
Das IMPP hat diese Liste der Landesprüfungsämter veröffentlicht.
In Baden-Württemberg wendet man sich für die Zulassung eines Studiengangs an Frau Metz-Jülg, karin.metz-juelg@rps.bwl.de, http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1064610/