LANDESPRÜFUNGSÄMTER


Inhalt:


Die Landesprüfungsämter sind u.a. zuständig für

  • die Zulassung zur Ausbildung
  • die Überprüfung der Akkreditierung von Ausbildungseinrichtungen
  • für die Zulassung zur Approbationsprüfung

Das IMPP hat diese Liste der Landesprüfungsämter veröffentlicht.

In Baden-Württemberg wendet man sich für die Zulassung eines Studiengangs an Frau Metz-Jülg, karin.metz-juelg@rps.bwl.de, http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1064610/